Hendrik Murmann zum EuGH-Urteil über Arbeitszeiterfassung

Bitte kein Gesetz aus dem letzten Jahrhundert

Das neue Gesetz muss der selbstbestimmten Lebenswirklichkeit angepasst werden.

Der EuGH will die Schutzrechte der Arbeitnehmer zuverlässig gewährleisten. Dies ist nicht zu beanstanden. Arbeitnehmerschutz ist immer auch im Interesse der Arbeitgeber. Aber, der nationale Gesetzgeber darf bei Ausnutzung des eröffneten Spielraums den deutschen Arbeitgebern unrealistische bürokratische Hürden auferlegen und damit die deutsche Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen und beschädigen.

Daher fordern wir ganz klar nach Berlin gerichtet, dass

  1. der Arbeitgeber die Zeiterfassungspflicht auf die Arbeitnehmer verbindlich delegieren kann. Jede andere gesetzliche Regelung wäre nicht umsetzbar und würde in das Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmer eingreifen und ggf. deren Privatsphäre verletzen. Die Kontrollpflichten des Arbeitgebers müssen in zumutbarem und dem Arbeitgeber möglichem Rahmen bleiben.
  2. dem Digitalen Wandel in der Arbeits- und Lebenswelt Rechnung getragen wird. Die Regelung darf die Flexibilität der Arbeit in Bezug auf Arbeitsort und Einteilung der selbstbestimmten Arbeit nicht beeinträchtigen.
  3. die organisatorische und finanzielle Leistungsfähigkeit der Arbeitgeber berücksichtigt werden muss, beispielsweise durch Ausnahmeregelungen für kleine Betriebe. Schutzrechte nützen nur demjenigen, der auch einen Arbeitsplatz hat.
  4. der Arbeitgeber Spielraum und Entscheidungssouveränität haben muss, welches System er wie und für wen einführt.

Unsere Regierung, die Sozialpolitik und auch die Sozialpartner sind nun gefordert, mit einem neuen Gesetz der selbstbestimmten Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Diese wichtige Aufgabe sollte auf keinen Fall in die nächste Wahlperiode geschoben werden, damit die aktuell herrschende Unsicherheit auf Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite schnell beendet wird.“

 


Nach oben