Mindestlohnkommission empfiehlt Erhöhung des Mindestlohns in vier Stufen

In 4 Schritten auf 10,45€

Die Mindestlohnkommission hat ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Der Mindestlohn soll bis 2022 in vier Schritten von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen.

Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 abgegeben.

Der Mindestlohn soll in vier Stufen steigen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission folgt, wird der gesetzliche Mindestlohn in den Jahren 2021 und 2022 folgende neue Höhe haben:

1.1.2021 - 30.6.2021: Mindestlohn 9,50 Euro

1.7.2021 - 31.12.2021: Mindestlohn 9,60 Euro

1.1.2022 - 30.6.2022: Mindestlohn 9,82 Euro

1.7.2022 - 31.12.2022: Mindestlohn 10,45 Euro.

Von 2020 bis Ende 2022 steigt der Mindestlohn insgesamt um 11,8 Prozent.

Die Empfehlung erfolgte vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und dem daraus resultierenden stärksten Einbruch der deutschen Wirtschaft seit Bestehen der Bundesrepublik. Der Kommissionsbeschluss soll vor allem kleinen und mittleren Betriebe ein Jahr mehr Luft verschaffen, um sich von den Corona-bedingten Nachfrageeinbrüchen länger erholen zu können.

Der Vorsitzende der Mindestlohnkommission Jan Zilius erklärte zur stufenweisen Erhöhung des Mindestlohns: "Die Anpassung der Mindestlohnhöhe findet in Zeiten großer wirtschaftlicher Unsicherheit statt. Nach eingehenden Beratungen mit teilweise auch kontroverser Diskussion ist es den Sozialpartnern gelungen eine einvernehmliche Regelung zur Anpassung der Mindestlohnhöhe zu entwickeln. Eine besondere Schwierigkeit war dabei die aktuelle, Pandemie-bedingte Krise." Im Rahmen der Gesamtabwägung und der Kompensation der niedrigeren Mindestlohnerhöhung im Jahr 2021 habe die Kommission daher entschieden, den Mindestlohn im letzten Halbjahr des zweijährigen Anpassungszeitraums auf 10,45 Euro anzuheben. Wichtig sei den Sozialpartnern dabei gewesen, dass durch diese Mindestlohnanhebung keine Lohngruppen bundesweit geltender Branchentarifverträge außer Kraft gesetzt werden. Somit blieben die Anhebungsschritte im Rahmen der von den Sozialpartnern ausgehandelten Tarifverträgen.

Eine Übersicht aller aktuellen Branchenlöhne finden Sie hier.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA) lobte die gute Zusammenarbeit der Sozialpartner und erklärte, die Empfehlung der Mindestlohnkommission beinhalte ein ausbalanciertes Ergebnis, das eine gute Basis für eine stabile Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung darstelle.

Hintergrund

Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt und betrug damals 8,50 Euro. Vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 betrug er 8,84 Euro. Inzwischen ist der Mindestlohn auf entsprechenden Vorschlag der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro angehoben worden.


© Photo by Micheile Henderson on Unsplash


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