"Osterruhe-Tage" vom Tisch....

Rolle rückwärts!

Gründonnerstag und Karsamstag sollten in diesem Jahr laut Beschluss des Bund-Länder-Treffens als "Ruhetage" gelten. Aber nun hat Kanzelrin Merkel nach einer erneuten Besprechung mit den Ministerpräsident*innen die "Osterruhe" zurückgenommen.

Kanzlerin Angela Merkel hat nach Kritik an den Beschlüssen des Bund-Länder-Gipfels entschieden, die sogenannte Osterruhe zurückzunehmen. Das teilte Sie nach einer kurzfristig einberufenen Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder auch in einer Pressekonferenz mit. Bis zuletzt war unklar, wie die zusätzlichen "Ruhetage" Gründonnerstag und Karsamstag konkret hätten umgesetzt werden sollen. Merkel räumte ein, einen Fehler gemacht zu haben und bat alle Bürger*innen um Entschuldigung.


Wir informieren unsere Mitglieder hier und mit einem Sonderschreiben, sobald wir mehr Informationen haben. Noch liegt uns nur der Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 22. März vor, in der es diesbezüglich heißt:

"Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden (Erweiterte Ruhezeit zu Ostern). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen. Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6. April 2021. Impf-und Testzentren bleiben geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen."

Den ganzen Beschluss des Bund-Länder-Gipfels vom 22.03.2021 können Sie hier im Wortlaut nachlesen.


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