Achtung: Online-Selbsttest-Bescheinigungen sind kein gültiger Nachweis!

Achtung!

Arbeitgeber dürfen bescheinigte Online-Selbsttests grundsätzlich nicht als Nachweis im Sinne der 3G Regel akzeptieren.

Das Bundesgesundheitsministerium weist in ihren FAQ darauf hin, dass Testnachweise im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, die in Deutschland im Rahmen von impf,- genesenen- oder testnachweisbezogenen Schutzkonzepten (sogenannte 3G-Konzepte) verwendet werden sollen, nicht auf einer bloßen videoüberwachten Selbsttestung beruhen dürfen. Sie finden in den FAQs ebenfalls Hinweise zu weiteren Auflagen zur Gültigkeit von Testungen.

Im Falle der Vorlage eines Online-Selbsttests in Ihrem Betrieb raten wir deshalb, die Mitarbeiter aufzufordern, eine Testbescheinigung aus einem Testzentrum oder aus einer Arztpraxis (keine Online-Praxis) vorzulegen. Solange eine solche Bescheinigung nicht vorgelegt wird, sollten bzw. müssen Sie diesen Mitarbeitern den Zugang zum Betrieb verweigern.

Die Sozialbehörde in Hamburg geht sogar so weit, dass nach ihrer Meinung die Vorlage eines solchen Zertifikats ein Bußgeld von 300,00 Euro auslösen kann. Hierüber sollten Sie die Mitarbeiter ebenfalls informieren.


 


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