Betriebliche Altersversorgung in der Praxis - Grundlagen und aktuelle Haftungsfragen

Betriebliche Altersversorgung

Alle Beschäftigten haben ein Recht auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Dazu muss ab Januar 2022 das Unternehmen weitere Zuschüsse nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zahlen. Wir haben Frau Rechtsanwältin Anke Wegel aus Hannover eingeladen, um ein Praxisseminar über die Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung sowie die aktuell anstehenden Umsetzungsfragen zu geben.

Am 3. November 2021 erhalten Sie im Hotel Birke in Kiel in der Zeit von 10.00 -14.30 Uhr einen kompakten Überblick über die Durchführungswege, Fragen der Mitbestimmung und der Haftung sowie weitere aktuelle Entwicklungen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine angeregte Diskussion anhand Ihrer Praxisbeispiele.

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Besonders vertieft wird die praktische Umset­zung der bevorstehenden Weitergabe der Sozialversicherungs-Ersparnis als Zuschuss auch für die Altverträge ab 01.01.2022. Außerdem werden aktuelle Entwicklungen mit neuen Haftungsrisiken behandelt.  

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wollte der Gesetzgeber die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in den Unternehmen fördern. Zum Januar 2022 tritt die zweite Stufe der Zuschusspflicht in Kraft, wonach nun auch bei Altverträgen mit Brutto-Entgeltumwandlung in versicherungsförmige Zusagen der Arbeitgeber grundsätzlich die ersparten Sozialabgaben pauschal mit 15 % als Zuschuss zahlen muss. In diesem Seminar werden die daraus resultierenden Fragen zur praktischen Umset­zung behandelt.


Inhalt

Inhalte

  •  Begrüßung und Einführung in das Thema
  •  Der Zuschuss zur Entgeltumwandlung für Altverträge ab Januar 2022
  •  Durchführungswege im Überblick (Direktversicherung, Pensionskasse, etc.)
  •  Aspekte der Sozialversicherung
  •  Mitbestimmung des Betriebsrats
  •  Anforderungen an eine Versorgungsordnung
  •  Nachhaftung des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung
  •  Zusageformen und neues Haftungsrisiko bei der beitragsorientierten Leistungszusage
  •  Haftung bei der Übernahme mitgebrachter Versorgungsverträge
  •  Vorzeitige Auflösung von Versorgungsverträgen

 

Wichtige Hinweise zur Teilnahme aufgrund der Corona-Pandemie:

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung gemäß der aktuellen Vorgaben der Landesregierung erfolgt und sich die Auflagen je nach Infektionsgeschehen ändern können. Wir werden alle angemeldeten Personen über die gültigen Auflagen (Test- und Maskenpflicht etc.) rechtzeitig informieren.

Termine
10:00 -
Kosten
225 € inklusive Verpflegung
Anmeldung
Bis

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