Der Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung des Nachweisgesetzes
Neues Nachweisgesetz
Ab dem 1. August 2022 müssen Arbeitgeber neue Pflichtangaben in Arbeitsverträgen einhalten. Das neue Nachweisgesetz regelt die Dokumentation der Arbeitsbedingungen. Kommt der Arbeitgeber diesen Pflichten nicht nach, droht ein Bußgeld.
Dies nehmen wir zum Anlass, Sie in einer Info-Veranstaltung am 10. Oktober 2022 um 16.00 Uhr über den Inhalt der Gesetzesänderung zu informieren. Jan-Eric Böhm, Referent für Arbeitsrecht bei der BDA, wird die grundsätzlichen Änderungen des erneuerten Gesetzes vorstellen. Unsere Verbandsjuristin Karen Schadwill verschafft im Anschluss einen Überblick über die nunmehr erforderlichen Änderungen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.
Gestaltung des Arbeitsvertrags unter Berücksichtigung des Nachweisgesetzes
- Anwendungsbereich für Alt- und Neuverträge
- Form und Frist des Nachweises
- Die neuen Nachweistatbestände:
Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, Arbeit auf Abruf, Überstunden, Fortbildung, Altersversorgung, Kündigung, Verfahren und Kündigungsschutzverfahren, Leiharbeit, Entsendung, Befristungen
- Was gilt in der Übergangszeit und für Altverträge § 5 NachwG?
- Verweise auf Gesetz und Tarifverträge
- Höchstdauer der Probezeit bei befristeten Verträgen § 15 TzBfG
- Unterrichtungspflichten § 12 AÜG
- Rechtsfolgen bei Verstößen und Sanktionen
Ihre Dozentin
Karen Schadwill
Rechtsanwältin // Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ihr Dozent
Jan-Eric Böhm
Referent Arbeitsrecht