Willkommen beim UV Kiel

Der UV Kiel vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit über 70 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Unserem Verband sind über 350 Unternehmen aus allen Branchen in Kiel und Umgebung mit ca. 42.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angeschlossen.

Als Sozialpartner der Gewerkschaften setzen wir uns für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort ein und bilden ein Netzwerk, in dem Brücken gebaut und pragmatische Lösungen für Probleme erarbeitet werden.

Unsere Mitglieder profitieren durch unsere umfassende Beratung in allen Arbeits-, Tarif- und Sozialrechtsfragen, Informationsdienste und zahlreichen Veranstaltungen.

// Aufgrund technischer Probleme ist unser interner Mitgliederbereich aktuell nicht erreichbar! Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. //

Sie können sich aber dennoch problemlos für Veranstaltungen anmelden.


Aktuelles

Wir haben neue Telefonnummern. Ab sofort erreichen Sie uns unter neuen Durchwahlen. Diese finden Sie hier im Artikel und auch auf der Seite "Über uns".
Ein Klassiker in der Personalarbeit: Zuerst flattert die Kündigung auf den Tisch und dann kommt postwendend die Krankmeldung hinterher- oder andersherum. Das LAG Schleswig-Holstein hat nun das Urteil vom BAG konkretisiert, wann der Arbeitnehmende damit rechnen muss, unter Umständen keine Entgeltfortzahlung beanspruchen zu können.
Die (Teil-)kündigung einer Zusatzvereinbarung über eine Homeofficetätigkeit ist möglich, sofern das Kündigungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde. Sie stellt auch keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn keine ausschließliche Homeoffice-Tätigkeit vorgesehen war. Warum das Urteil des LAG Hamm so eine hohe Relevanz hat und was Unternehmen nun beachten sollten, lesen Sie hier.
Ein spannendes und innovatives Veranstaltungsformat mit viel Potential, um die Verbindung zwischen Lehrkräften und lokalen Unternehmen zu stärken, sucht Unternehmen! Die Landesregierung startet gemeinsam mit dem schleswig-holsteinischen Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT ein neues Projekt, in dem der Austausch von Schul- und Unternehmensverantwortlichen durch gegenseitige Hospitanzen gestärkt werden soll. Dies geschieht durch ein Volontariat der schulischen Führungskraft im Unternehmen, an das sich ein Gegenbesuch in der Schule anschließt. Sind Sie dabei?
Wenn es einen Betrieb gäbe, in dem MacGyver und Daniel Düsentrieb gern arbeiten würden, dann hier: Die Gebrüder Friedrich Industrie- und Elektrotechnik GmbH mit Sitz in Kiel Wellsee. Ein Familienunternehmen, in dem das gesamte Team liebt, was es tut – und gern daran teilhaben lässt. Schulpraktika? Kein Problem! Ausbildungsplätze? Na klar! Solange die Person Leidenschaft für Technik hat, sind auch die schulischen Leistungen erstmal zweitrangig. Ein spannender Besuch inklusive Rundgang durch den Betrieb.
Wird einem Arbeitnehmer für die Zeit nach Ablauf seines befristeten Arbeitsverhältnisses Urlaub gewährt, führt dies nicht automatisch zu einer Entfristung. Dafür muss auch tatsächlich weitergearbeitet werden. Bei einer Urlaubsgewährung sei der Tatbestand des § 15 Absatz 5 TzBfG in der bis zum 31.07.2022 geltenden Fassung (seit dem 01.08.2022 § 15 Absatz 6 TzBfG) nicht erfüllt. Für Arbeitgeber ist das Urteil begrüßenswert.

Folgen Sie uns

Dachverbände

 


UV_NORD.pngBDA.pngBDI-logo.png



Nach oben