Gesetzänderung: Arbeitsbedingungenrichtlinie

ab 1. August 2022

Noch ist es nicht abschließend entschieden und trotzdem geht ein Thema bereits medial viral: Den deutschen Arbeitgebern steht mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie eine vielfach kritisierte Gesetzänderung ins Haus. Dieses Gesetz soll bereits am 1. August in Kraft treten.

Der Unternehmensverband Kiel verfügt durch den direkten Draht zur BDA in Berlin über einen guten Informationsfluss zu diesem Thema. Sie finden in der Anlage eine Stellungnahme der BDA zur momentanen Situation sowie den Gesetzentwurf zur Änderung. Dort ist ab Seite 7 in Artikel 1 der Entwurf zur Änderung des Nachweisgesetzes abgebildet. Mit einer Entscheidung diesbezüglich rechnen wir ab dem 23. Juni 2022.

Wir werden Sie mit allen wichtigen Änderungen über unsere gewohnten Medien informieren und planen bereits eine Veranstaltung im Oktober, um das neue Gesetz genau unter die Lupe zu nehmen und Handlungsfelder abzustecken. Wir freuen uns, dann alle Fragen zu diesem Thema im Gespräch mit Ihnen zu beantworten.

 


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