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Neuigkeiten & Wissenswertes

UV Kiel News

Hier finden Sie alle News aus dem Verband und interessante Neuigkeiten rund um die Themen Arbeits- und Sozialrecht, Politik und Personalarbeit.

 

Alle Neuigkeiten auf einen Blick

04.10.2022
Laufend aktualisiert: Wir haben die wichtigsten Fakten rund um die Corona-Pandemie und deren Auswirkung auf Unternehmen sowie hilfreiche Links für weitergehende Informationen für Sie zusammengestellt.
30.09.2022
Am 27. September war es uns nach langer Pause endlich wieder möglich: Wir konnten im Rahmen unseres Netzwerkes SCHULEWIRTSCHAFT wieder eine Betriebsbesichtigung veranstalten. Unser Gastgeber diesmal: das Mitgliedsunternehmen unserers Vorstandsvorsitzenden, Hendrik Murmann: Sauer Compressors (J.P. Sauer & Sohn Maschinenbau GmbH).
29.09.2022
Das Team aus der Geschäftsstelle vom UV Kiel hat insbesondere das kürzlich überraschend eingeführte Nachweisgesetz in der Arbeitsvertragsgestaltung als Auslöser genommen, mit unserem Spitzenverband, der BDA ins direkte Gespräch zu kommen. Hier lesen Sie Details.
16.09.2022
Das BAG hat überraschend mit Beschluss zum Az.: - 1 ABR 22/21 - eine Pflicht der Arbeitgeber zur Einführung eines Systems zur Erfassung der gesamten geleisteten Arbeitszeit aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG festgestellt. Seit dem vielbeachteten „Stechuhr-Urteil“ des EuGH aus 2019 ging man davon aus, dass der nationale Gesetzgeber eine solche gesetzliche Verpflichtung erst noch schaffen muss.
30.08.2022
Nach dem Entwurf einer neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen Unternehmen zum 1. Oktober 2022 wieder verpflichtet sein, ihren Beschäftigten – soweit möglich – Homeoffice anzubieten. Hintergrund ist der für Herbst und Winter erwartete Anstieg der Corona-Infektionszahlen.
30.08.2022
Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt.

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